Aufgaben des Schulelternbeirats
Der Schulelternbeirat setzt sich zusammen aus den Klassenelternbeiräten, den Jahrgangsvertretern, ggf. den Elternvertretern von ausländischen Schülern und ihren jeweiligen Stellvertretern. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Der Schulelternbeirat übt als verfasstes Organ die Mitbestimmungsrechte der Eltern an der Schule aus.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Schulelternbeirats gehören:

  • Informations- und Beratungsaufgaben gegenüber den Eltern,
  • Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen,
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule,
  • Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Schülern und Eltern.

Die Zustimmung des Schulelternbeirats ist erforderlich bei:
Abweichungen von der Stundentafel zur Entwicklung eines schulspezifischen Profils, der Zusammenfassung von Fächern zu Lernbereichen, Grundsätzen für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten, Verzicht auf Ziffernnoten zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schüler, Grundsätzen für die Elternmitarbeit im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen.

Der Schulelternbeirat hat ein Anhörungsrecht bei:
Maßnahmen, die für das Schulleben von Bedeutung sind,

  • der Einführung der 5-Tage-Woche,
  • der Einrichtung und dem Umfang von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen,
  • der Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen,
  • der Festlegung von schulinternen Grundsätzen für Klassenfahrten und Wandertage,
  • Regelungen über die Vergabe von Räumen und sonstigen Einrichtungen außerhalb des Unterrichts.

Der Schulelternbeirat hat darüber hinaus folgende Mitwirkungsrechte:

  • ein Vorschlagsrecht bei zustimmungsbedürftigen und bei anhörungsbedürftigen Maßnahmen,
  • ein Antragsrecht auf eine Entscheidung des staatlichen Schulamtes bei Missachtung seiner Rechte auf Zustimmung und Anhörung,
  • Wahl von Vertretern aus deren Gesamtheit der Kreiselternbeirat (alle 2 Jahre) gewählt wird,
  • Teilnahme von Beauftragten mit beratender Stimme an den Gesamtkonferenzen,
  • Teilnahme von Beauftragten an den übrigen Lehrerkonferenzen mit Ausnahme der Zeugnis-, Versetzungs- und Personalkonferenzen,
  • Wahl von Elternvertretern aus der gesamten Schulelternschaft in die Schulkonferenz.

Frau Janina Kraft ist die Vorsitzende des Elternbeirats. Herr Dennis Schneiderat ist ihr Stellvertreter. Sie geben Wünsche, Anregungen und Verbesserungsvorschläge der Eltern an die Schulleitung weiter. Gleichzeitig arbeiten sie in der Schulkonferenz mit, in der grundsätzliche Entscheidungen für die Schule getroffen werden.


Frau Janina Kraft

Schulelternbeiratsvorsitzende

 

Frau Daniela Jobst

Stellvertretender Schulelternbeiratsvorsitzender